Ich bin eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag. Somit werden in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen. Abrechnungsgrundlage bildet die Gebührenordnung für Ärzte, (GOÄ) Abschnitte B und G, Psychotherapie. Die GOÄ regelt die Abrechnung aller Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Ich empfehle Ihnen, vor Beginn der Therapie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen um zu klären, wie die Leistungspflicht für Psychotherapie in ihrem Vertrag definiert ist.
Kostenübernahme durch Beihilfestellen
Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Beihilfeberechtigte Personen haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung, um den Teil der Kosten abzudecken, der von der Beihilfe nicht übernommen wird. Der Antrag auf Psychotherapie sollte von ihnen vor Beginn der Therapie bei der Beihilfe beantragt werden.
Selbstzahler
Die o.g. Formalitäten und Rahmenbedingungen entfallen, wenn sie sich für eine Selbstzahlung entscheiden. Paartherapie, Familientherapie und Coaching werden in keinem Fall von der Krankenkasse übernommen.
Psychotherapie, Einzeltherapie | 50 min | 153 € |
Paartherapie und Paarberatung | 60 min | 180 € sowie nach Vereinbarung |
Familientherapie | 60 min | 200 € |
Coaching Privatpersonen | 60 min | 180 € |
Coaching für Unternehmen | nach Vereinbarung |
Wenn Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage, d.h. 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin. Diese Frist macht es uns möglich, die Sitzungseinheit an einen anderen Patienten weiter zu geben und unnötige Wartezeiten zu reduzieren. Falls keine fristgemäße Absage erfolgt, wird die Stunde berechnet.